FALLIMENTO

Felszámolási és Tanácsadó Korlátolt Felelősségű Társaság

Aufforderungen

Aufforderung gemäß § 63/B Abs. 1 des Gesetzes über Konkurs- und Liquidationsverfahren („Konkursgesetz“)

Die FALLIMENTO Felszámoló és Tanácsadó Kft. informiert die Gläubiger gemäß § 63/B Abs. 1 des Konkursgesetzes über Folgendes.

Wir informieren Sie, dass im Falle von Handelsgesellschaften in Liquidation - die in der Liste der laufenden Liquidationen gesondert gekennzeichnet sind - das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die voraussichtlichen Liquidationskosten zu decken, und dass das Liquidationsverfahren nach den allgemeinen Regeln aufgrund fehlender Aufzeichnungen und Mängel in der Buchführung technisch unmöglich ist.

Der Liquidator teilt den Gläubigern mit, dass er beabsichtigt, bei dem zuständigen Gericht ein vereinfachtes Liquidationsverfahren für die in der Tabelle aufgeführten Verfahren zu beantragen.

Wir bitten Sie dem Liquidator innerhalb von 15 Tagen mitzuteilen, wenn jemand Kenntnis von Vermögenswerten des Schuldners (woimmer sich diese befinden, einschließlich Immobilien, bewegliches Vermögen, Forderungen und vermögenswerten Rechten) hat oder bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens behilflich sein kann.

Der Liquidator veröffentlicht deshalb einen Aufruf, dem Liquidator innerhalb von 15 Tagen mitzuteilen, wenn jemand glaubwürdige Kenntnisse von Vermögenswerten des Schuldners (woimmer sich diese befinden, einschließlich Immobilien, bewegliches Vermögen, Forderungen und vermögenswerten Rechten) hat oder bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens behilflich sein kann.